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Die Veranstalter standen während der Krise Covid-19-Krise vor zahlreichen Fragen hinsichtlich der Festlegung von Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahmen für die Ausrichtung lokaler Veranstaltungen. Lassen Sie uns die von der portugiesischen Regierung angekündigten Regeln überprüfen.

In diesem Blogbeitrag möchten wir die wichtigsten Richtlinien zusammenstellen, die in Diário da República, Versand 7900-A/2020 (12. August), angekündigt wurden und die „die Interpretation der Grundsätze und Richtlinien für die Durchführung von Unternehmensveranstaltungen festlegen“.

Er enthält die Regeln, die für alle Firmenveranstaltungen anzuwenden sind, sowie die spezifischen Regeln (die jedoch zusätzlich anwendbar sind) für die verschiedenen Arten von Firmenveranstaltungen.

In der genannten Reihenfolge werden Firmenveranstaltungen als „Tagungen, Kongresse, Ausstellungen und Handels- oder Handwerksmessen, Seminare, Konferenzen oder ähnliche Veranstaltungen, die von öffentlichen oder privaten Einrichtungen organisiert werden und für die Mitglieder oder Mitarbeiter der Organisation bestimmt sind oder der Öffentlichkeit oder anderen zugänglich sind, beschrieben”.

Für Firmenveranstaltungen betreffen die vorgesehenen Regeln vier Hauptmaßnahmen:

(1) Ein Notfallplan für COVID-19 (für jeden Bereich im Freien oder jede Anlage) und (2) Umsetzung von Zugangs- und Bewegungsmaßnahmen:

  • Verpflichtung zur Definition spezifischer Wege zum Betreten und Verlassen von Räumen (unter Verwendung separater Türen oder Eingänge);
  • Stellen Sie sicher, dass die Teilnehmer nur für die dafür erforderliche Zeit an der Veranstaltung teilnehmen.
  • Fördern Sie die Eindämmung der Berührung von Produkten oder Ausrüstungen so weit wie möglich (z. B. sollte der Vorverkauf von Tickets über elektronische Geräte und Zahlungen über kontaktlose Geräte bevorzugt werden).

(3) Ein Plan zur Reinigung und Desinfektion der verschiedenen Veranstaltungsräume, der Folgendes gewährleisten muss:

  • „Bereitstellung von Hautdesinfektionslösungen für das Personal und die Teilnehmer, die an allen Ein- und Ausgängen von Räumen und Gehäusen sowie in Innenräumen an geeigneten Orten für die Desinfektion verfügbar sein müssen”;
  • „Die regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Räumen, Geräten, Gegenständen und Oberflächen, bei denen intensiver Kontakt besteht”;
  • „Die Reinigung und Desinfektion der Geräte vor und nach jedem Gebrauch oder jeder Interaktion der Teilnehmer, wie Gegenstände, Oberflächen, Produkte und andere Utensilien”;
  • Service-Bereiche oder Stände sollten vorzugsweise mit Schutzbarrieren ausgestattet sein “;
  • Gegebenenfalls muss die Wartung von Lüftungssystemen gewährleistet sein, um sicherzustellen, dass ihr Betrieb ohne einen geschlossenen Umlauf durchgeführt wird.”
  • Die Kontrolle der öffentlichen Zugänge gemäß den Bestimmungen der vorherigen Ziffern;
  • Die Verweigerung der Überwachung des öffentlichen Zugangs, um die Konzentration von Personen am Eingang von Räumen oder Veranstaltungsorten so weit wie möglich zu vermeiden.

(4) Die Verwendung einer Maske oder eines Visiers ist für alle Mitarbeiter, Teilnehmer oder Dritte obligatorisch, wenn sie sich in geschlossenen Räumen befinden, außer wenn sie sprechen oder essen.

Als Ergänzung zu den oben beschriebenen Richtlinien und Grundsätzen werden auch zusätzliche Regeln für verschiedene Arten von Firmenveranstaltungen festgelegt.

Bei Ausstellungen und Messen müssen auch Zugangskontrollmechanismen gewährleistet sein und die Organisatoren müssen die „Maximalbelegungsregel von 0,05 Personen pro Quadratmeter Fläche ohne Organisatoren und anderes der Organisation zugewiesenes Personal“ durchsetzen.

Das Social Distancing muss auch gewährleistet sein, und zwar bei den Warteschlangen oder in öffentlichen Konzentrationsbereichen unter Einhaltung eines „Mindestabstands von zwei Metern zwischen Personen“.

Für „Konferenzen, Seminare, Vorträge oder Ähnliches, die an Orten mit den Merkmalen eines Auditoriums, eines Konzertsaals, eines Amphitheaters, eines Kongresssaals oder ähnlichem abgehalten werden”, müssen spezifische Regeln für die Raumverteilung bekannt gegeben werden.

  • „Die Belegung der Sitzplätze muss mit Abständen zwischen Personen erfolgen, die nicht zusammenleben, wobei die vorherige und die nächste Reihe von unterschiedlichen Sitzplätzen belegt werden.” Bei Veranstaltungen mit einer Bühne muss der Mindestabstand von zwei Metern zwischen der Bühne und der ersten Reihe des Publikums gewährleistet sein. Ebenso müssen die auf der Bühne Anwesenden den Abstand zwischen ihnen respektieren.

Wenn diese Konferenzen, Seminare, Vorträge oder Ähnliches im Freien abgehalten werden, wird empfohlen, Sitzplätze in der Anlage zu planen und wenn möglich mit ordnungsgemäßer Identifizierung. Der Abstand zwischen den Zuschauern muss die Regel von fünf Fuß einhalten. Auch für diese Art von Veranstaltung muss bei jedem Bühnenbereich ein Mindestabstand von zwei Metern zwischen der Bühne und der ersten Reihe des Publikums eingehalten werden.

Bei Veranstaltungen im Freien sollten Besucher vorzugsweise sitzen. Andere Firmenveranstaltungen im Freien oder im Innenbereich :

  • Für jeden Außen- oder Innenbereich muss ein Notfallplan für COVID-19 vorhanden sein, der ein Betriebsverfahren für die Maßnahmen enthält, die im Falle einer Infektion, von Symptomen oder des Kontakts mit einem bestätigten Fall von COVID-19 zu ergreifen sind.
  • Zugangs- und Besucherstrom-Maßnahmen in Bezug auf den Zugang zu den Räumen oder Veranstaltungsorten des Events müssen durchgeführt werden, um eine übermäßige Konzentration von Personen im Inneren oder am Eingang zu vermeiden.
  • Ein Plan zur Reinigung und Desinfektion der Veranstaltungsorte und -räume muss erstellt werden.

Unternehmensveranstaltungen an anderen Orten muss eine Risikobewertung durch die örtlichen Gesundheitsbehörden vorausgehen, um die Durchführbarkeit und die Bedingungen für ihr Abhalten zu bestimmen.

Es sollte auch beachtet werden, dass die folgenden Regeln befolgt werden müssen, wenn es um „Bereiche des Konsums von Getränken und Lebensmitteln geht, die in den Rahmen von Unternehmensveranstaltungen integriert sind“:

  • Die maximale Belegungsregel von 10 Personen pro Tisch muss eingehalten werden.
  • Alle von DGS für den Catering-Sektor festgelegten Regeln und Anweisungen müssen ebenfalls eingehalten werden.

Schließlich und in Bezug auf die Öffnungszeiten der Betriebe (Verordnung Nr. 8998-D/2020, in Bezug auf die Notfalllage auf dem gesamten kontinentalen Staatsgebiet mit Wirkung seit 00:00 Uhr des 15. September 2020) werden die folgenden Regeln hervorgehoben:

  • Solange die einzelnen Bezirke nicht bestimmen, die Schließzeiten einzuschränken, können die Betriebe die von ihnen praktizierte Schließzeit, d. h. bis 23:00 Uhr, einhalten.
  • In den Regionen, in denen bereits ein restriktiver Zeitplan festgelegt wurde, ist das die zu beachtende Einschränkung, sofern sie zwischen 20:00 und 23:00 Uhr liegt.
  • Auf der anderen Seite müssen Einrichtungen, die Catering-Einrichtungen ähnlich sind, nämlich Cafés und Konditoreien, bis 01:00 Uhr schließen und dürfen nach 00:00 Uhr keine Neukunden mehr annehmen.
  • Restaurants und Bars in touristischen Einrichtungen, nämlich Hotels, regeln dies nicht, wenn Gäste oder Kunden anderer Dienstleistungen der betreffenden Unternehmen bedient werden, auch wenn sie sich in einem Umkreis von 300 Metern um eine Bildungseinrichtung befinden, an Arbeitstagen dürfen Gruppen von nicht mehr als vier Personen bis 20:00 bleiben. Gruppen von mehr als 10 Personen dürfen sich jedoch nicht in dieser Art von Einrichtung aufhalten (es sei denn, sie gehören demselben Haushalt an).

Hinweis: Die Lektüre dieses Artikels sollte als Zusatz angesehen werden und entbindet nicht vom Lesen der Verordnung 7900-A/2020, die vom Ministerium für Wirtschaft und digitalen Wandel unterzeichnet und in Diário da República (DR) veröffentlicht wurde.